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  • Restwertleasing vs. Kilometerleasing

    Leasing entwickelt sich in letzter Zeit neben dem Autokredit zu einer beliebten Finanzierungsform. Grund genug, die unterschiedlichen Formen des Autoleasings näher zu betrachten. Beim Fahrzeugleasing wird grundsätzlich zwischen zwei Vertragsarten unterschieden.

    Bei Abschluss eines Restwertvertrages wird der Restwert zum Vertragsende vereinbart und dargestellt. Dieser ist abhängig von der Leasingzeit und den Kilometern, die der Leasingkunde beabsichtigt zu fahren. Am Ende der Vertragslaufzeit wird dann der vereinbarte Restwert dem tatsächlichen Marktwert gegenübergestellt.

    Entsteht eine Differenz, ist diese vom Leasingnehmer gegenüber dem Händler auszugleichen. Wird hingegen ein höherer Marktwert ermittelt, dann wird der sogenannte Mehrerlös zwischen Händler und Leasingnehmer aufgeteilt. Dreiviertel des Betrages erhält davon der Leasingnehmer.

    Bei einem Kilometervertrag dagegen, gibt der Leasingnehmer an, wie viele Kilometer er pro Jahr wahrscheinlich fahren wird. Diese Kilometerangabe ist Grundlage für die Berechnung der Leasingrate. Am Ende der Vertragslaufzeit wird das Fahrzeug zurückgegeben. Es wird ein Rücknahmeprotokoll erstellt. Bis zu einer Grenze von 2500 km spielen die Mehr- oder auch Minderkilometer keine Rolle. Sind jedoch darüber hinaus Kilometer gefahren worden, muss der Leasingnehmer die gesamten Mehrkilometer bezahlen. Über die Höhe darüber gibt der Leasingvertrag Auskunft. Wird hingegen die vereinbarte Kilometerlaufleistung unterschritten, bekommt der Leasingnehmer für bis insgesamt 5000 Minderkilometer den Betrag vom Leasinggeber erstattet.
    Kilometerverträge können auch mit einer Kaufoption abgeschlossen werden, dann hat der Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit die Option das Fahrzeug zu dem im Vertrag vereinbarten Kaufpreis zu kaufen oder es zurückzugeben. Leasingverträge auf Kilometerabrechnung sind sicherer und können den Leasingnehmer vor unangenehmen Nachforderungen bewahren.